Brandschutz
Baulicher Brandschutz nach DIN 4102
Mangelhafter Brandschutz fällt nicht mehr unter die Gewährleistung nach VOB und BGB, sondern gilt als bewusst verdeckter Mangel.
Für verdeckte Mängel gilt eine 30-jährige Haftungsfrist.
Wir sind in der Lage, jegliche Brandschutzmaßnahmen ausführen zu können.

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Wir haben die Antworten.
Wir freuen uns über Ihren Anruf unter +49 (0)2 21 69 84 79
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